Ich werde 3 Monate lang Gastwissenschaftler an einer US-Universität sein. Ich muss das Land zweimal verlassen, um auf Konferenzen zu sprechen. Ich werde nicht nach Hause zurückkehren, sondern nur an diesen Konferenzen teilnehmen und zurückkehren, um meinen Gastwissenschaftleraufenthalt abzuschließen.
Hat eine solche Zeit außerhalb des Landes: a) wird von der 90-Tage-Grenze im Rahmen des Programms zur Befreiung von der Visumpflicht abgezogen, b) macht es keinen Unterschied und wird der Besuch als eine ununterbrochene Strecke von 90 Tagen ab der ersten Ankunft angesehen, oder c) "zurückgesetzt" "Die Uhr, damit der Wiedereintritt nach meiner ersten Konferenz einen neuen Zeitraum von 90 Tagen beginnt? (Jede Konferenzreise dauert ca. 7-10 Tage, da die Standorte sehr weit entfernt sind.)
Da ich 20 Tage unterwegs sein werde, ist es ein ausreichend großer Teil meines Stints, dass ich daran festhalten und es nicht in meinen 90 Tagen essen lassen möchte.
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Antworten:
Sie sollten das VWP nicht verwenden, um als Gastwissenschaftler in die USA einzureisen. Der VWP kommt anstelle von B1 / B2, während der Status, an dem Sie interessiert sind, J1 ist. Sie sollten ein ordnungsgemäßes Visum erhalten und müssen sich dann keine Gedanken darüber machen, was passiert, wenn Sie erwischt werden, wie Sie gegen die Bedingungen Ihres Aufenthalts verstoßen.
Da es anscheinend viel Unwissenheit in dieser Angelegenheit gibt, hier das offizielle Zitat des US-Außenministeriums :
Hier ist die Tabelle der Visumtypen, die auf den Besuchszweck abgestimmt sind . Wie Sie sehen können, benötigt ein Gastwissenschaftler ein Visum vom Typ J.
Hier sind die Bedingungen des VWP-Programms . Wie Sie sehen, ist es ausdrücklich auf Tourismus oder Unternehmen beschränkt (B1 / B2-Visum):
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