Wir sollten von Mailand (LIN) über Amsterdam (AMS) nach Bergen (BGO) fliegen. Der Flug sollte um 17:25 Uhr in Mailand starten und wir würden um 22:50 Uhr in Bergen ankommen.
Der erste Flug wurde abgesagt (zwei Monate vor Reiseantritt), und wir bekamen neue Tickets, wenn wir stattdessen am nächsten Tag ankommen würden. Es folgten Umbuchungen nach Umbuchungen (wir hatten insgesamt 18 Tickets für die Rückreise).
6 Tage vor unserer Abreise aus Mailand wurde unser ursprünglicher Flugplan geändert (der erste Flug wurde jedoch von Alitalia anstelle von KLM durchgeführt).
3 Tage vor unserer Abreise aus Mailand wurden wir auf eine neue Route (LIN - LHR - AMS - BGO) umgestellt, die Mailand um 13:20 Uhr (4 Stunden früher als geplant) verließ. Meiner Meinung nach sollte dies ausreichen, um 2 x 400 EUR Erstattung von KLM gemäß den Fluggastrechten der EU zu verlangen.
British Airways musste ihren Flug nach Heathrow absagen (großes IT-Durcheinander). Wir erhielten Hilfe vom KLM-Kundendienst und bekamen eine neue Reiseroute: LIN - TXL - CPO - OSL - BGO mit einer Übernachtung in Kopenhagen. Die Abflugzeit entsprach in etwa dem ursprünglichen Plan (wir kamen jedoch einige Stunden früher zum Flughafen, um das Flugzeug nach Heathrow zu erreichen).
Welche Fluggesellschaft (en) sollen wir um eine Rückerstattung bitten?
und wie viel kann ich bekommen?
Ich dachte, ich sollte KLM fragen, da sie mir die neuen Tickets besorgt haben und die Ursache für das ganze Durcheinander sind. Die letzte Umschuldung, die sie vorgenommen haben (bevor BA ihren Flug abgesagt hat, war nur drei Tage vor unserer Abreise).
Wir mussten ein Hotelzimmer in Kopenhagen bekommen.
KLM antwortete:
Diese Stornierung erfolgte jedoch weit im Voraus und es folgten mehrere Neuausstellungen von Tickets bei anderen Fluggesellschaften.
[...] Ich muss jedoch erläutern, dass die Ansprüche des Flugbetreibers, in diesem Fall British Airways, für die Annullierung von Flug BA577 und Air Berlin aufgrund der Verspätung ihres Fluges AB8735 behandelt werden. Aus diesem Grund kann ich Ihnen nur empfehlen, sich mit beiden Anbietern in Verbindung zu setzen, um Ihren Anspruch geltend zu machen.
Hinweis: Sowohl meine Frau als auch unser Kindermädchen haben fast einen ganzen Arbeitstag verloren und weitere Ausgaben verursacht. Können wir dafür eine Rückerstattung bekommen?
Antworten:
Sie haben hier mehrere unabhängige Ansprüche:
Erster Anspruch:
Für diese Änderung besteht kein gültiger Anspruch, da sie mehr als 14 Tage im Voraus ausgestellt wurde:
Zweiter Anspruch:
Abhängig von den unterschiedlichen Abflug- und Ankunftszeiten können Sie hier einen gültigen Anspruch geltend machen:
Dritter Anspruch:
Sie haben hier einen gültigen Anspruch aufgrund der obigen Klausel (iii).
Vierter Anspruch:
Abhängig von den Abweichungen in den Abflug- und Ankunftszeiten können Sie auch hier einen gültigen Anspruch aufgrund der vorstehenden Klausel (iii) geltend machen.
Nach EG 261/2004 ist der ausführende Beförderer der Beförderer, auf dem die Verpflichtungen beruhen, was in Ihrem Fall mehrere individuelle und unabhängige Ansprüche bedeutet.
EU 261/2004
Ich bin nicht im Begriff, einen Geldwert auf Ihre Forderungen zu setzen, da dies mit der Umleitung ziemlich kompliziert werden kann :)
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