Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung für Fluggäste, wenn mein Flug storniert wurde und ich keine Umleitung erhielt?

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Kürzlich wurde ein Flug abgesagt und ich glaube, ich wurde misshandelt. An dem Tag, an dem ungefähr 5 Flüge vom Flughafen abgesagt wurden, gaben sie an, dies sei auf schlechtes Wetter zurückzuführen. Ich musste nach meiner geschätzten Abflugzeit noch zwei Stunden warten, um die Information zu erhalten, dass mein Flug storniert wurde.

5 Minuten nach Bekanntgabe der Informationen flog jedoch ein anderes Flugzeug von demselben Flughafen ab, und andere Abflüge waren ebenfalls erfolgreich.

Ich habe keine Umleitungsoptionen erhalten und wurde darüber informiert, dass ich auf der Website des Unternehmens eine Umbuchung oder Rückerstattung vornehmen kann. Sie hatten erst nach mehr als einer Woche Flüge zur Verfügung und deshalb bin ich nicht in der Lage, zu Ostern nach Hause zu kommen. Ich habe den ganzen Tag geweint, als ich Ostern jetzt alleine verbringe.

Bin ich entschädigungsberechtigt? Soll ich die Fluggesellschaft herausfordern, dass die Wetterbedingungen nicht als extreme Umstände anzusehen sind?

Karolina Dedinaite
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War das easyjet?
RoflcoptrException
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Welche Nationalität hat die Fluggesellschaft und in welches Land (in welche Länder) sind Sie geflogen? (Das alles macht einen großen Unterschied in der Entschädigungssituation)
Gagravarr
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btw. Bei Stornierungen, die in der Tat auf schlechtes Wetter zurückzuführen sind, kommt es in der Regel auf das Wetter am Bestimmungsort an, da die Sichtbarkeitsminima für Landungen viel strenger sind.
Vartec

Antworten:

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Oh ja, du hast ein Recht auf Entschädigung. Das EU - Recht EG 261/2004 schreibt nicht nur den vollen Ticketpreis oder einen anderen Flug zum selben Zielort vor, sondern auch die Kosten für die Unterbringung und eine Entschädigung von 200 - 600 € je nach Länge des Fluges (200 für <1500 km, 400 für <3000 km sonst 600).

Das Erste, was Sie wissen müssen: Ab sofort müssen Sie Ihre gesamte Korrespondenz in schriftlicher Form erhalten. Flug wurde abgesagt? Holen Sie sich eine schriftliche Bestätigung. Alles, was Sie haben, Ihr Ticket, Ihr Taxi, Ihre Unterkunft, alles, was kostet, braucht einen Gutschein.

Die Verantwortung für die Entschädigung liegt immer bei der Fluggesellschaft. Nicht das Reisebüro oder sonst jemand schuld.

Das Schlimme: Ryanair und easyjet verletzen bekanntermaßen ständig die Passagierrechte. Wenn Sie ein Passagier dieser Fluggesellschaften sind, werden Sie höchstwahrscheinlich nie wieder mit ihnen fliegen, weil sie mit Zähnen und Klauen kämpfen, um Sie abzureißen. Das erste, was Sie tun, ist, an den Schalter zu gehen und eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, dass der Flug storniert wird. Dann fordern Sie einen weiteren Flug und eine Entschädigung an und teilen ihnen das nette Gesetz EC 261/2004 mit.

Schlechtes Wetter oder technische Probleme sind keine ausreichenden Gründe, um die Entschädigung abzulehnen (das werden sie wahrscheinlich versuchen). Wenn sie mulish sind, fordern Sie entweder schriftlich an, dass die Fluggesellschaft der Ansicht ist, dass sie keine Entschädigung zahlen müssen, oder bitten Sie andere Personen, als Zeugen dafür zu gelten, dass sie Ihre Anfrage nicht annehmen. Notieren Sie den Namen des Angestellten.

Entschuldigung, aber bei einigen Fluggesellschaften funktioniert Höflichkeit nicht.

Wenn sie immer noch bestehen, rufen Sie die nationalen Durchsetzungsstellen des Landes an, in dem Sie sich gerade befinden.

http://ec.europa.eu/transport/themes/passengers/air/doc/2004_261_national_enforcement_bodies.pdf

Thorsten S.
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Nur aus Neugierde, warum haben Sie angenommen, dass die OP innerhalb der EU fliegt oder mit einer Fluggesellschaft, die zu EU-Zielen fliegt?
Karlson
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Weil sie "air-travel" und "europe" getaggt hat?
Thorsten S.
Und die EU deckt ganz Europa ab? Ich bin ziemlich zuversichtlich, dass der Flug von oder nach Litauen geht, aber man kann diese Annahme nicht treffen.
Karlson
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Ja, die EU deckt fast ganz Europa ab, Ausnahmen sind Miniländer (Andorra, San Marino), der Balkan, Island, die Schweiz und Norwegen. Russland, die Ukraine und die Türkei haben bereits Teile in Asien. Litauen ist seit 2004 EU-Mitglied, daher ist es sehr wahrscheinlich, dass der Urheber Entschädigungsansprüche hat.
Thorsten S.
@ Karlson nehmen Sie Litauen vom OP-Namen an?
Dan Neely