Gilt das EU-Passagierrecht auch für Flüge, die als Code-Share mit einer nicht in der EU ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt werden?

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Ich stelle einen Teil meiner Antwort auf die Frage Welche Rechte haben Passagiere, wenn Flüge in die USA verspätet sind? in eine neue Frage.

Die EU hat den in der EU ansässigen Fluggesellschaften sehr ausgefeilte Fluggastrechte eingeräumt. Diese Rechte gelten, sobald Sie mit einer solchen Fluggesellschaft fliegen, aber gelten die Regeln weiterhin, wenn Sie bei einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft gebucht haben, der Flug jedoch mit einer Partnerfluggesellschaft (außerhalb der EU) unter Code-Sharing durchgeführt wird?

Gemeinschaft
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Ich würde sagen, dass Ihr einziger offizieller Ansprechpartner die in der EU ansässige Fluggesellschaft ist, die Ihr Ticket geliefert hat. Daher sollten EU-Rechte gelten.
Mouviciel
Das denke ich auch, aber das würde bedeuten, dass der Kauf eines Tickets bei einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft aus Sicht der Passagiere die schönste Lösung ist. Aus Sicht der Fluggesellschaften würde dies bedeuten, dass EU-Fluggesellschaften für jede Partnerfluggesellschaft, die es gibt, verantwortlich gemacht werden.
Ich glaube, die Regeln gelten für jeden Flug, der während eines Teils des Fluges in der EU startet oder landen möchte. Daher unterliegt eine Fluglandung von Air Canada in London den Regeln.
Stuart
Leider liegen mir keine öffentlichen Beweise vor, aber ich kenne einen Fall aus meiner Familie, in dem eine Klage wegen Entschädigung für schwerwiegende Verspätungen in den Jahren 2012 oder 2013 bei einem in Europa gebuchten Flug mit einer europäischen Fluggesellschaft, die Mitglied von a Eine große globale Allianz von Fluggesellschaften wurde ausdrücklich mit der Begründung abgelehnt, dass der Flug von einer US-amerikanischen Fluggesellschaft durchgeführt wurde, weshalb die europäischen Passagierrechte nicht galten.
ODER Mapper

Antworten:

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Die Regeln gelten für den Betreiber. dh derjenige, der tatsächlich den Flug fliegt - nicht derjenige, mit dem Sie gebucht haben.

Die EU-Entschädigung gilt für EU-Fluggesellschaften, unabhängig davon, woher der Flug kommt oder von wo er kommt, UND für Nicht-EU-Fluggesellschaften für Flüge, die von einem EU-Mitgliedstaat abfliegen. Beispielsweise würde ein Lufthansa Flug zwischen den USA und Frankfurt in beide Richtungen abgedeckt, während ein United Flug nur von Deutschland in die USA und NICHT in die andere Richtung abgedeckt würde.

Wenn Sie also ein Lufthansa-Codeshare buchen, das tatsächlich von United betrieben wird, gelten die Bestimmungen nur für Strecken, die von der EU abweichen, und nicht für andere Strecken, da United die ausführende Fluggesellschaft ist.

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