Vueling hat derzeit Probleme mit dem Flughafen Barcelona , da sich viele Flüge um mehrere Stunden verzögern. Angenommen, ich bin am Flughafen und mein Flug hat mit Sicherheit eine Verspätung von mehr als 3 Stunden. Kann ich einfach einen weiteren Flug buchen und später eine Entschädigung beantragen?
Laut der Passagierrechtsseite der EU :
Wenn Ihnen das Einsteigen verweigert wird, Ihr Flug storniert wird oder Sie mehr als 3 Stunden später an dem auf Ihrem Ticket angegebenen Endziel ankommen , haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 250 - 600 EUR, abhängig von der Flugentfernung .
Es ist jedoch nicht klar, ob ich tatsächlich einsteigen muss oder ob es ausreicht, nur ein Ticket zu haben. Ich nehme an, dass es möglich wäre, mit Vertretern von Vueling am Flughafen zu verhandeln, aber ich würde lieber nicht in der unvermeidlichen 100-Personen-Schlange zu ihrem Schalter warten, wenn ich von EU-Recht erfasst werde.
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Antworten:
Artikel 5 oder die EU-Verordnung 261/2004 lautet (mein Schwerpunkt):
Artikel 8 enthält Bestimmungen, nach denen Sie unter anderem innerhalb von 7 Tagen eine Rückerstattung erhalten, wenn Ihr Flug storniert wurde und Sie sich dafür entscheiden, die Fluggesellschaft nicht um eine Umleitung zu bitten. Artikel 5 impliziert eindeutig, dass Sie diese und die Entschädigung erhalten sollten (zumindest wenn die Bedingungen zur Ablehnung der Entschädigung nicht zutreffen und insbesondere wenn die Stornierung nicht auf „außergewöhnliche Umstände“ zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen, einschließlich Streiks und Luftangriffen Verkehrssteuerungsentscheidungen).
Ein bisschen haarig wird es, wenn die Vorstellungen, dass Sie eine Entschädigung für eine dreistündige Verspätung erhalten sollten, in der Verordnung nicht enthalten sind. Ursprünglich umfasste es nur annullierte Flüge, die Ihre Frage strittig machen würden.
Der Grund, warum die EU-Website etwas anderes angibt, ist, dass dies aufgrund der Rechtsprechung (und insbesondere in den Rechtssachen C-402/07 und C-432/07) auf Flüge mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden ausgeweitet wurde. Die Entscheidung selbst ist wie folgt:
Ich bin mir nicht sicher, ob Sie meiner Interpretation vertrauen sollten, und es gab eine Handvoll anderer Entscheidungen zu diesem Thema, aber der Text scheint darauf hinzudeuten, dass Sie nicht Artikel 5, sondern nur Artikel 7 („für die Zwecke des Antrags“) in Anspruch nehmen können des Rechts auf Entschädigung “). Die Kläger im ursprünglichen Fall haben alle ihre Reise mit der Fluggesellschaft abgeschlossen (dh sie wurden umgeleitet und nicht erstattet). Da dies in der Verordnung nicht ausdrücklich vorgesehen ist, scheint es auf jeden Fall so, als ob Sie etwas unsicher wären, eine Entschädigung zu verlangen.
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