Eine fragliche Fluggesellschaft hat 3 Flüge pro Tag zu meinem Ziel, einen lächerlich früh am Morgen, einen am Nachmittag und einen am späten Abend. Da der Nachmittag der einzige war, der für mich bequem war (Reisen mit Baby), habe ich den ersten Nachmittag gebucht, obwohl er etwas mehr kostete. Eine Woche später, nachdem ich folgende E-Mail erhalten habe:
Leider mussten wir Ihre Buchung ändern. Wir entschuldigen uns für etwaige Unannehmlichkeiten.
Bitte überprüfen Sie sorgfältig Ihre neuen Fluginformationen (Datum, Uhrzeit, Flugnummer, Abflughafen). Wenn Sie der Änderung zustimmen, klicken Sie bitte auf die Schaltfläche in der unteren linken Ecke der Seite. Wenn Sie nicht einverstanden sind, empfehlen wir Ihnen, sich an das Callcenter zu wenden, um Ihre Buchung zu ändern (in diesem Fall wird ein Zuschlag erhoben, der in den Tarifbedingungen und allgemeinen Beförderungsbedingungen aufgeführt ist).
Bitte denken Sie daran: Es ist wichtig, dass Sie auf diese E-Mail antworten, da wir wissen müssen, ob Sie über die Änderungen in Ihrer Buchung informiert sind.
Die fragliche Änderung ändert meine Reservierung von Nachmittag bis spät in die Nacht. Bisher habe ich die Änderung weder akzeptiert noch anerkannt, dass ich mir dessen bewusst bin.
Was sind praktische Möglichkeiten, um mit der Situation umzugehen?
Update zur Beantwortung von Kommentaren:
Die Fluggesellschaft hat ihren Sitz in den Niederlanden, daher gelten die EU- und niederländischen Vorschriften.
In Bezug auf die Tarifbedingungen scheint der relevante Teil zu lauten:
2.Der geltende Flugplan ist der Flugplan, der am Abflugdatum gilt. Der Flugplan kann nach Ausstellung des Tickets geändert werden. In diesem Fall werden die Passagiere anhand der Kontaktdaten informiert, die bei der Buchung angegeben wurden. Der Passagier ist dafür verantwortlich, dem Luftfrachtführer seine Kontaktdaten mitzuteilen, über die er bei Änderungen des Flugplans (der Flugpläne) kontaktiert werden kann. Die Passagiere müssen jedoch vor dem geplanten Abflugdatum bei der Fluggesellschaft nachfragen, ob die auf ihren Tickets angegebenen Flugpläne nicht geändert wurden. Im Falle einer Änderung des Flugplans, die für den Passagier unpraktisch ist, kann der Passagier eine Rückerstattung gemäß Artikel X Absatz 2 beantragen.
Ich bin mir jedoch nicht sicher, wie ich überprüfen kann, ob der Flug tatsächlich storniert und nicht nur überbucht wurde (in 6 Monaten wird er noch nicht im Flugplan des Flughafens angezeigt).
Antworten:
Da es sich um einen europäischen Flug handelt, ist die EU-Verordnung 261/2004 relevant und deckt Ihre Optionen ab.
Zusätzlich zu den vollständigen Bestimmungen (oben verlinkt) gibt es auf Wikipedia eine Zusammenfassung, die Ihre Situation abdeckt.
Kurz gesagt, da der Flug mehr als 2 Wochen entfernt ist, wird Ihnen keine Entschädigung gezahlt. In Artikel 8 der EU 261/2004 wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, welche Optionen die Fluggesellschaft Ihnen in diesem Fall bieten muss. Insbesondere:
Die Fluggesellschaft ist sich dieser Bedingungen sehr bewusst (und verstößt wahrscheinlich gegen einen anderen Abschnitt des Codes, wenn sie Sie nicht über dessen Existenz informiert hat und dies relevant ist). Wenn Sie sie also als nicht kooperativ empfinden, sollten Sie dies benötigen um nur zu erwähnen, dass Sie sich Ihrer Rechte unter EU261 bewusst sind und diese ihre Antworten höchstwahrscheinlich sehr schnell ändern werden!
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